Mieteinnahmen sind dem Finanzamt gegenüber als „Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung“ im Rahmen der Einkommenssteuererklärung anzugeben. In bestimmten Fällen muss dann Einkommen- und Umsatzsteuer auf die Einkünfte bezahlt werden.
Für vermietete Wohnungen und Häuser können Sie als Vermieter neben Gebäudeabschreibung, Schuldzinsen, Finanzierungskosten, Renovierungs- und Modernisierungs- kosten eine Vielzahl von weiteren Aufwendungen als Werbungskosten absetzen.
Gebäudeabschreibung:
Beim Kauf oder Bau eines Hauses entstehen erhebliche Aufwendungen. Diese Aufwendungen bezeichnet man im ersten Fall als Anschaffungskosten, im letzteren Fall als Herstellungskosten. Die Kosten sind bei Vermietung des Gebäudes im Wege der Abschreibung als Werbungskosten absetzbar.
Jedes Gebäude, das der Einkunftserzielung dient, kann "linear" abgeschrieben werden. Darunter ist die gleichmäßige Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten über die Nutzungsdauer zu verstehen.
Gartenanlage und Außenanlage:
Ein liebevoll gepflegter Garten macht nicht nur eine Menge Arbeit, er kostet auch viel Geld. Manch einer pflastert seine Außenanlage lieber. Bei vermieteten Objekten können solche Kosten steuermindernd abgesetzt werden.